Förderung
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene
Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern gemäß § 20h SGB V gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen. Die Selbsthilfeförderung erfolgt durch zwei Förderstränge: die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und die krankenkassenindividuelle Projektförderung.
Grundlage für die Förderung der Selbsthilfe ist der „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ in der Fassung vom 22. Oktober 2022.
Für das Jahr 2023 wurden dem Bundesverband folgende Fördermittel der Krankenkassen bewilligt:
GKV Gemeinschaftsförderung |
33.000,00 € |
Barmer |
23.002,00 € |
BKK Dachverband |
20.175,00 € |
Für das Jahr 2024 wurden dem Bundesverband folgende Beträge bewilligt:
DAK-Gesundheit |
10.080,00 € |
GKV-Gemeinschaftsförderung |
33.000,00 € |